TÜV HU/AU
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Gaug & Schlecht
Hauptstraße 217a
67125 Dannstadt-Schauernheim
Deutschland
Telefon: 06231/9410618
Telefax: 06231/9410648
E-Mail: info@gaug-schlecht.de
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Montag bis Freitag
08:00 Uhr – 17:30 Uhr
Samstag – geschlossen
Mittagspause von 12:00 Uhr- 13:00 Uhr
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Hintergrundwissen zur Abgas- & Hauptuntersuchung (AU & HU)
Regelmäßig steht bei jedem Automobil die Hauptuntersuchung an. Diese Rundum-Inspektion ist rechtlich vorgeschrieben und stellt die Mängelfreiheit eines Fahrzeugs sicher. Die bekannteste Hauptuntersuchung ist die von Kraftfahrzeugen und als „HU“ bekannt. Bei der Firma Gaug und Schlecht gehen Sie auf Nummer sicher und bereiten Ihr Auto perfekt auf die Hauptuntersuchung vor.
Ob Bremsen, Räder, Auspuffanlage oder Lenkung – eventuelle Mängel können hier schon vor der Hauptuntersuchung erkannt und behoben werden, somit sparen Sie sich Kosten und Zeit durch lästige Nachuntersuchungen.
Regelungen Kfz-Hauptuntersuchung in Deutschland
Untersuchungspflicht für verschiedene Kraftfahrzeuge
Laut § 29 StVZO unterliegen alle Kraftfahrzeuge und auch Anhänger mit eigenem amtlichen Kennzeichen der Pflicht regelmäßig durch eine Hauptuntersuchung geprüft zu werden. Ausnahmen sind Kraftfahrzeuge mit rotem Kennzeichen, unabhängig von Oldtimer- oder Händlerkennzeichen, sowie Fahrzeuge der Bundespolizei und Bundeswehr.
Die Untersuchungintervalle für die Hauptuntersuchung (HU) lauten wie folgt:
- PKW bei Erstzulassung: 36 Monate
- PKW ab der 2. HU: 24 Monate
- Taxen/Mietwagen: 12 Monate
- Motorräder/Leichtkrafträder: 24 Monate
- Anhänger bei Erstzulassung (bis 750 kg): 36 Monate
- Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht sowie Wohnanhänger: 24 Monate
- Anhänger über 3,5 t zul. Gesamtgewicht: 12 Monate
Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU)
Wenn die Hauptuntersuchung erfolgreich durchgeführt wurde, bescheinigen ein Stempel im Fahrzeugschein, eine runde Prüfplakette am hinteren Kfz-Kennzeichen und eine Prüfbescheinigung die bestandene Prüfung. Zudem wird ein Bericht über die Hauptuntersuchung ausgestellt, der bei An- und Ummeldungen des Automobils vorzulegen ist. Die Farbe der HU-Plaketten wechselt jährlich.